Und dann holt uns das jüngste Positionspapier der Stiftung
Pro Mente Sana, «Rechtebasierte Umsetzung der Fürsorgerischen Unterbringungen» (abrufbar auf
https://promentesana.ch/ueber-uns/aktuelles/medienmitteilungen/qualitative-verbesserung-der-praxis-bei-zwangseinweisungen-gefordert), aus der narzisstischen Nabelschau zurück in die gesellschaftliche Realität. In diesem von der Schweizer Presse breit aufgenommenen Dokument wird einmal mehr auf die unbefriedigend hohe Zahl an jährlichen Fürsorgerischen Unterbringungen (FU) in der Schweiz verwiesen (16 000 für das Jahr 2020). Hiermit erfolgt ca. ein Fünftel der Psychiatrie-Einweisungen gegen den Willen der eingewiesenen Personen. Mit einem Wert von 1,8 Zwangseinweisungen pro 1000 Einwohner gehört die Schweiz im internationalen Vergleich zu den Ländern mit den höchsten Zwangseinweisungsquoten. Die grosse interkantonale Varianz der FU-Raten weisen zudem darauf hin, dass Patienten-unabhängige Faktoren eine entscheidende Rolle spielen. Hierbei scheinen insbesondere städtische Kantone und solche, die auch Nicht-Psychiatern ermöglichen, FUn anzuordnen, zu höheren Raten zu tendieren. Das Risiko einer freiheitsberaubenden Zwangsmassnahme ist somit bedingt durch Merkmale der regionalen Gesundheitsversorgung, Zahl und Qualifikation der FU-Verfügungsberechtigten und insbesondere deren Haltung zu Zwangsmassnahmen.